Vertragsbedingungen:
Zahlungsmodus:
Falls nicht anders vereinbart, bitte 50% der Miete als Anzahlung bei Vertragsabschluss. Ohne geleistete Anzahlung ist der Vertrag nicht wirksam. Sollte die Anzahlung auch nach erfolgter einmaliger Erinnerung via Mail nicht einlangen, behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben. Der Restbetrag ist bei Abreise fällig. Eine nachträgliche Überweisung nach der Abreise akzeptieren wir nicht.
Stornobedingungen: Erfolgt die Stornierung
früher als 180 Tage vor Ankunft | 10% |
früher als 60 Tage vor Ankunft |
30%
|
weniger als 60 Tage vor Ankunft |
50%
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weniger als 7 Tage vor Ankunft |
80%
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Wird der vereinbarte Aufenthalt zeitlich gekürzt, so gelten die fehlenden Tage als storniert, dasselbe gilt für den Fall einer verspäteten Ankunft. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, es gilt das Datum des Poststempels oder Mails. Mieten bzw. Stornogebühren werden nicht fällig, wenn infolge einer Straßensperre die Hütten nicht oder nur verspätet erreichbar sind. Sollte ein stornierter Termin noch anderweitig vergeben werden können, wird die geleistete Anzahlung rückerstattet.
Der vereinbarte Preis beinhaltet sämtliche Neben- und Betriebskosten, einschließlich der Benützung des Schibusses nach Kühtai. Extra zu bezahlen ist das Brennholz(Holzbriketts). Wir verkaufen Packungen zu 10kg um je € 6,00 (Stand Sommer 2024) Es steht Ihnen frei, Holz oder Holzbriketts selbst mitzubringen.
Allgemeine Bedingungen:
Der/die Gruppenleiter/in ist den Vermietern gegenüber für die gesamte Gruppe verantwortlich. Wir ersuchen Sie besonders dafür zu sorgen, dass
- die Hausordnung eingehalten wird.
- ein Mobiltelefon stets betriebsbereit und im Notfall funktionstüchtig ist. Die Bewohner der Hütte müssen stets telefonisch erreichbar sein.
Der/die Gruppenleiter/in hat die Hausordnung gelesen, zur Kenntnis genommen, und deren Kenntnis durch seine Unterschrift unter dem Belegungsvertrag bestätigt.
Sollte den Vermietern durch das Nichtbeachten dieser Bedingungen irgend ein Schaden, auch Dritten gegenüber, entstehen, so haftet der/die Gruppenleiter/in dafür in voller Höhe. Für den Fall der Inanspruchnahme der Vermieter wird durch den Vertragspartner ausdrücklich ein diesem gegenüber bestehendes Regressrecht für die Vermieter anerkannt. Die Anwendung des österreichischen im Streitfall gilt als vereinbart. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Nebenabsprachen, die in diesem Vertrag nicht schriftlich vereinbart wurden, gelten nicht.